VERKEHRSRECHT
Fachliche Kompetenz
Transparente Vertretung
Schnelle Terminvergabe
VERKEHRSRECHT
Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der zum Beispiel neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot droht, kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfend zur Seite stehen. Ob Ihnen nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Missachtung der Vorfahrtregelung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, als Verkehrsrechtanwalt kann ich Ihnen helfen.
Aber auch bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden können Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen. Sollten Sie vollkommen schuldlos in einem Unfall verwickelt worden sein, übernimmt die gegnerische Versicherung auch meine Kosten. Sie müssen insofern ihre Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, nicht in Anspruch nehmen!
Rufen Sie mich gerne an unter Telefon: 08238 5089150 und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Wir versicheren Ihnen eine schnelle Terminvergabe.
Vertrauen Sie mir, Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht!